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Krankentagegeld (private Krankenversicherung)

EINLEITUNG

Im Krankheitsfall wird für Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in der Regel sechs Wochen lang weiter ausbezahlt. Nach Ablauf dieser Frist kann bei bestehender Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder beispielsweise in einer Rehabilitationseinrichtung behandelt werden, ein Anspruch auf Krankengeld (VB) bestehen.

Das Krankengeld beträgt jedoch höchstens 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes, in der Regel deutlich weniger. Um bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit gegen starke finanzielle Einbußen gesichert zu sein, können Sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, die dann ab einer vertraglich vereinbarten Krankheitsdauer auch Krankentagegeld zahlt.

ZUSTAENDIG

eine Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl

VORAUSSETZUNG

Um Krankentagegeld zu erhalten, müssen Sie in der Regel der Versicherung die Arbeitsunfähigkeit innerhalb bestimmter im Versicherungsvertrag festgelegter Fristen nachweisen (ärztliche Bestätigung). Die Versicherung kann auch eine Untersuchung durch einen von ihr bestimmten Arzt verlangen.

Weitere Angaben, welche Bedingungen für den Bezug von Krankentagegeld erfüllt sein müssen, finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

ABLAUF

Nehmen Sie mit der gewünschten Versicherung Kontakt auf und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten einer Krankentagegeldversicherung beraten. Sie können sich vorab schon im Internet bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften über Angebote informieren und diese vergleichen.

Wie lange Krankentagegeld bezahlt wird und wie hoch das Krankentagegeld ist, hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Meist werden unterschiedliche Versicherungsformen mit unterschiedlichen Raten und Leistungen angeboten.